AUTOR: BUNDESLAND:
Urlaub
Der Urlaubsanspruch ist in der Vereinbarung der Vertragspartner geregelt und gilt nur für die Dauer des tatsächlich geleisteten FSJ oder BFD. Für Jugendliche unter 18 Jahren gelten längere Urlaubsansprüche nach den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
28. Januar 2019