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Studienplatz – Anrechnung
Bei Bewerbungen über die Stiftung für Hochschulzulassung (für zentral vergebene Studienplätze) gilt: Wer ein FSJ/einen BFD geleistet hat, darf bei der Bewerbung um einen Studienplatz nicht benachteiligt werden. Ein zu Beginn oder während des Freiwilligendienstes zugewiesener Studienplatz verschafft bei einer erneuten Bewerbung eine bevorzugte Auswahl für denselben Studiengang zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Es ist dafür jedoch notwendig, dass sich die/der Freiwillige nach Ende des Dienstes erneut über das Portal www.hochschulstart.de bewirbt und eine Kopie des früheren Zulassungsbescheides beilegt.
Die FSJ- oder BFD-Zeit zählt als Wartezeit.
In einigen Fällen rechnen die Universitäten und Hochschulen ihren Bewerberinnen/Bewerbern bei der Aufnahme entsprechender Studiengänge ihre Dienstzeit als Praktikum an. Informationen dazu sind bei den jeweiligen Studienstätten einzuholen.
28. Januar 2019