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Steuern
Das Taschengeld im FSJ und BFD ist lohnsteuerfrei. Sachbezüge sind steuerlich zu veranlagen. In der Regel fallen wegen des steuerfreien Jahreseinkommens keine Steuern an (nur in Ausnahmefällen bei Nebentätigkeiten oder anderen zusätzlichen Einkünften von Freiwilligen, wenn der Jahressteuerfreibetrag überschritten wird).
28. Januar 2019