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Rechtsverhältnis / Vereinbarung
FSJ: Die / der Freiwilligen schließt eine privatrechtliche Vereinbarung mit dem FSJ-Träger bzw. der Einsatzstelle und dem FSJ-Träger ab. Dabei handelt es sich dabei weder um ein Arbeits- noch um ein Ausbildungsverhältnis: Es entsteht ein Rechtsverhältnis eigener Art.
BFD: Im BFD schließt die / der Freiwillige eine Vereinbarung mit dem Bund ab (öffentlich-rechtliches Vertragsverhältnis).
28. Januar 2019