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Krankenkasse/gesetzliche Krankenversicherung
Freiwillige im FSJ oder BFD werden für die Dauer des Freiwilligendienstes grundsätzlich als eigenständiges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Eine gegebenenfalls vorher bestehende Familienversicherung ruht für die Zeit des Freiwilligendienstes und kann – zum Beispiel bei Aufnahme einer Berufsausbildung, weiterem Schulbesuch oder der Aufnahme eines Studiums – wieder aufleben.
28. Januar 2019