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Kindergeld

Für Kindergeld und Kinderfreibeträge (Steuerrecht) sowie weitere kinderbezogene Leistungen ist die Ableistung eines FSJ oder BFD gleichbedeutend mit Zeiten der Schul- und Berufsausbildung. Sie werden bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt – es sei denn, das Gesamteinkommen des Kindes übersteigt die jährlich neu festgelegte Einkommensgrenze.

28. Januar 2019