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Freistellung für Arbeits- und Ausbildungssuche
Freiwillige können Freistellung bzw. Freizeit zur Sicherung des beruflichen Fortkommens beanspruchen, z.B. für Vorstellungs- und Bewerbungsgespräche. Der Anspruch muss angemessen sein, Zeit und Dauer sind mit der Einsatzstelle abzusprechen.
28. Januar 2019