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Fahrtkosten zur Einsatzstelle

In der Regel besteht die Möglichkeit, mit dem FSJ-Ausweis Wochen- bzw. Monatskarten des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zum vergünstigten Tarif für Auszubildende bzw. Studierende zu erhalten.
Einige (wenige) Einsatzstellen im FSJ und BFD stellen eine kostenlose Unterkunft zur Verfügung. Ist dies nicht der Fall wird ggf. eine Geldersatzleistung für nicht bereitgestellte Unterkunft gewährt, um die Fahrtkosten für die Wege zwischen Wohnort und Einsatzstelle (teilweise) zu kompensieren.

28. Januar 2019