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AUTOR: BUNDESLAND:

Fahrtkosten zu Seminaren

Die Fahrtkosten der Freiwilligen zu Seminaren werden vom FSJ/BFD-Träger erstattet. Den Freiwilligen entstehen keine Kosten!
BFD: Eine Erstattung von Fahrtkosten zu Seminaren an Bildungszentren des Bundes erfolgt durch das BAFzA (Auslage im Voraus durch die Einsatzstelle oder den BFD-Träger, in Ausnahmefällen auch durch den/die Freiwillige).

28. Januar 2019