AUTOR: BUNDESLAND:
Fahrtkosten zu Seminaren
Die Fahrtkosten der Freiwilligen zu Seminaren werden vom FSJ/BFD-Träger erstattet. Den Freiwilligen entstehen keine Kosten!
BFD: Eine Erstattung von Fahrtkosten zu Seminaren an Bildungszentren des Bundes erfolgt durch das BAFzA (Auslage im Voraus durch die Einsatzstelle oder den BFD-Träger, in Ausnahmefällen auch durch den/die Freiwillige).
28. Januar 2019