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Einarbeitungsphase
Um den Anforderungen im FSJ/BFD gerecht zu werden, ist für die Freiwilligen insbesondere in der Einarbeitungsphase eine sorgfältige Anleitung in der Einrichtung erforderlich. Die Einsatzstelle verpflichtet sich, die Freiwillige/den Freiwilligen entsprechend ihrer/seiner individuellen Voraussetzungen in die Praxis einzuarbeiten.
28. Januar 2019