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Bescheinigungen
Zu Beginn des Dienstes kann eine vorläufige Bescheinigung für die Beantragung von Kindergeld, Ortszuschlag, Waisenrente und BAFöG erteilt werden. Alternativ zur vorläufigen Bescheinigung reicht die Vorlage der Vereinbarung bei den entsprechenden Stellen aus.
Nach dem FSJ / BFD erhalten Freiwillige eine Bescheinigung über den abgeleisteten Dienst.
28. Januar 2019