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Auflösung des FSJ- bzw. BFD-Verhältnisses

Freiwillige verpflichten sich in der Regel für ein Jahr, mindestens jedoch für 6 Monate. Die Vereinbarung kann aus einem wichtigen Grund, z.B. bei Erhalt eines Studien- oder Ausbildungsplatzes, aufgelöst werden. Eine Auflösung oder Kündigung der Vereinbarung muss den vertraglichen Regelungen entsprechen (siehe FSJ- oder BFD-Vereinbarung), mit der Einsatzstelle und dem Träger abgesprochen sein und schriftlich erfolgen.

28. Januar 2019