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Arbeitsmarktneutralität

Der Freiwilligendienst ist ein Lern- und Orientierungsdienst. Die Freiwilligen üben in ihrem Dienst praktische Hilfstätigkeiten aus, die kein Beschäftigungsverhältnis begründen. Es gilt im FSJ und BFD der Grundsatz der Arbeitsmarktneutralität.

28. Januar 2019