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Alter
FSJ: Ein FSJ können alle Jugendlichen absolvieren, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und noch nicht 27 Jahre alt sind. Gegebenenfalls liegt es in der jeweiligen Entscheidung des FSJ-Trägers in Absprache mit der Einsatzstelle, welches Mindestalter Voraussetzung ist.
BFD: Der BFD steht allen offen, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben – in diesem Dienst können sich also auch Menschen ab 27 Jahren engagieren.
28. Januar 2019