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Teilzeit
Ein Freiwilligendienst in Teilzeit (mit mindestens 20,5 Stunden pro Woche) ist bisher nur im BFD für Personen ab 27 Jahren möglich. Die Gesetze zum FSJ und BFD sollen aber (vermutlich zum Sommer 2019) geändert werden, um künftig auch Freiwilligen unter 27 Jahren einen Dienst in Teilzeit zu ermöglichen, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Das bedeutet, dass dann z.B. Menschen mit Beeinträchtigungen, zu pflegenden Angehörigen oder eigenen Kindern auch unter 27 Jahren einen Teilzeit-Freiwilligendienst absolvieren können.
28. Januar 2019