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Sozialversicherung
FSJ/BFD-Freiwillige werden rechtlich annähernd so behandelt wie Beschäftigte oder Auszubildende, d.h. sie sind während ihrer freiwilligen Dienstzeit sozial abgesichert. Die Freiwilligen sind in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versichert. Die Beiträge zur Sozial- und zur Unfallversicherung werden vom FSJ/BFD-Träger oder von der Einsatzstelle (entsprechend der Vereinbarung) gezahlt. Teilnehmer/innen im FSJ/BFD können nicht familienversichert in der Krankenkasse des Vaters oder der Mutter sein, wenn sie ein Entgelt (Taschengeld) erhalten.
28. Januar 2019