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Polizeiliches Führungszeugnis
Ein polizeiliches Führungszeugnis ist gegebenenfalls vor Beginn des Freiwilligendienstes dem FSJ/BFD-Träger bzw. der Einsatzstelle vorzulegen. Freiwillige, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, müssen in der Regel ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
Ein solches Führungszeugnis muss persönlich bei der zuständigen Meldebehörde beantragt werden, diese Beantragung ist gebührenfrei (dazu muss bei Beantragung ein Antrag auf Gebührenbefreiung gestellt werden, dem die FSJ/BFD-Bescheinigung beizufügen und das FSJ/der BFD als Begründung des besonderen Verwendungszwecks anzugeben ist).
28. Januar 2019