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Bundesfreiwilligendienst (BFD)

Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) steht allen offen, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, nach oben gibt es keine Altersgrenzen. Damit bietet der BFD für Ältere die erste geförderte Möglichkeit, sich im Rahmen eines Freiwilligendienstes zu engagieren.
Jugendliche bis 27 Jahre absolvieren den BFD in der Regel als eine Vollzeittätigkeit. Für Freiwillige besteht die Möglichkeit eines Einsatzes in Teilzeit, aber mit mehr als 20 Stunden in der Woche.
Die Einsatzbereiche im BFD sind ähnlich denen im FSJ, also im sozialen Bereich, bei dem es um Menschen geht: Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Sozialstationen, Einrichtungen der Psychiatrie, Einrichtungen für ältere Menschen und in der Pflege, Schulen, Krankenhäuser, Einrichtungen für Migrant*innen, Kur- und Erholungsheime, Einrichtungen der Flüchtlingshilfe. Im Gegensatz zum FSJ gibt es Einsatzstellen, bei denen handwerkliche, gärtnerische oder Versorgungstätigkeiten angeboten werden.
Die gesetzliche Grundlage ist das Bundesfreiwilligendienstgesetz
Details zum BFD finden sich in der Broschüre Der Bundesfreiwilligendienst

7. Februar 2019